Aus dem Testament
der Fürstin Eugenie
von Hohenzollern-Hechingen
vom 13. April 1847
Im Namen der untheilbaren Dreieinigkeit, Vater, Sohn und heilige Geist, Amen!
Ich Eugenie, regierende Fürstin von Hohenzollern-Hechingen, geborene Prinzessin von Leuchtenberg, gebe hiemit nach genauer Überlegung, bei vollkommenen Geisteskräften und mit vollständiger Willensfreiheit zu vernehmen, wie es nach meinem kinderlosen Absterben mit meinem Nachlasse gehalten werden soll. [...]
§19
Mein Beichtvater, der Herr geistliche Rath, Decan und Stadtpfarrer Bulach, möge hier noch meinen innigsten Dank für seine väterliche Leitung und für die viele Beweise seiner Anhänglichkeit finden. Gott wird es ihm am besten lohnen. Beten will ich gewiß für ihn. Als Erinnerung an sein Beichtkind vermache ich ihm alle meine deutschen Andachts- und Gebetbücher, wovon ein Verzeichnis bei der Abschrift meines Testamentes liegt. Ferner ein kleines Kruzifix in Elfenbein, und das schwarze mit Christus am Kreuze, und mit der hl. Mutter Gottes, der hl. Johannes und die hl. Magdalena von Elfenbein. Einen Rosenkranz in Holz mit einem silbernen Kreuz. Ein kl. Bild in miniature die hl. Familie vorstellend, und eines in Oehl die Mutter Gottes, den hl. Joseph, und das Jesus Kind vorstellend von Poci. Auch soll demselben mein Betstuhl als ein Geschenk für die hiesige Stadtpfarrkirche übergeben werden. Als kleinen Beweis meiner Erkenntlichkeit für seine vielfältige uneigennützige Mühe und Aufopferung bestimme ich ferner dem Herrn Geistlichen Rath Bulach eine lebenslängliche Rente von 500 fl., fünfhundert Gulden, damit er sich derselben als Mittel bediene, um sich dadurch bei seinen vielen Berufsgeschäften und seinem unbedeutenden Einkommen eine Aushilfe oder Erleichterung zu verschaffen, und diese Rente soll ihm zufließen, ob er in oder aus dem Lande wohnhaft ist, so wie ich noch weiter festsetze und bestimme, daß der Herr geistliche Rath Bulach über eine Summe von 12 500 fl., zwölftausend fünfhundert Gulden, meines Vermögens zu wohltätigen Zwecken zu sestiren befugt ist, welche Summe von 12 500 fl. - der Erbe nach dem Tode des Herrn geistlichen Rath laut dessen letzter Willensmeinung an die betreffenden Personen, Kassen, Pflegschaften p. p. auszubezahlen hat.
§20
a. dem Hr. Medizinalrath Doktor K. Koller bestimme ich mit vielem Dank, die lebenslängliche Fortbestehung seines bisher von mir erhaltenen Gehaltes von jährlich 194 fl., einhundertvier und neunzig. Nach seinem Tode soll diese Summe auf seine Frau, meiner ehemaligen Kammerfrau, lebenslänglich übergehen. Beide sollen noch ein Andenken nach der Wahl des Erben erhalten.
b. Dem Hr. Medizinalrath Doktor Gefrörer bestimme ich für seine vielen Bemühungen, mit vielem Dank, ein Geschenk von 500 fl., fünfhundert Gulden und ein Andenken nach der Wahl des Erben.
§24
Meiner Kammerfrau Jacobine Hebberling, wenn sie noch in meinem Dienst ist, bestimme ich, nebst der ihr vom Fürsten zukommenden Pension, eine jährliche lebenslängliche Pension von 500 fl., fünfhundert Gulden, und ein Andenken nach der Wahl des Erben. Sollte sie sich verheurathen, so behält sie nur eine Pension von 250 fl., zweihundert fünfzig Gulden.
§25
Meiner Kammerfrau Eugenie Rhein bestimme ich, wenn sie noch in meinem Dienst ist, nebst der ihr vom Fürst zukommenden Pension von 400 fl., vierhundert Gulden, und ein Andenken nach der Wahl des Erben. Sollte sie sich verheurathen, so behält sie von mir nur eine Pension von 200 fl., zweihundert Gulden. -MeineGarderobe, bestehend aus Kleidern, Weisszeug p. p., Ausnahme der chachemire schawls, der Pelze, der Spizen und Blenden von Werth, soll unter beide Kammerfrauen vertheilt werden. Die längeren Dienstjahre der Hebberling sind hierbei zu berücksichtigen.
§26
Der Beschliesserin Haib bestimme ich nebst dem Gehalt oder der Pension, welche sie vom Fürst erhält, eine jährliche lebenslängliche Pension von 300 fl., dreihundert Gulden, und ein Andenken nach der Wahl des Erben. Sollte sie sich verheurathen, so behält sie nur eine Pension von 150 fl., hundertfünfzig Gulden.
§27
a, Meinem Bedienten J. Kielmaier,
b, Meinem Bedienten M. Blumenstetter,
c, Meinem Leibkutscher J. Sauter,
bestimme ich, außer dem Gehalt oder der Pension, welche sie vom Fürsten erhalten, jedem eine lebenslängliche jährliche Pension von 200 fl., zweihundert Gulden.
§28
Ich bestimme eine Summe von 2 000 fl., zweitausend Gulden, damit dieselbe nach meinem Tode unter die ganze Fürstliche Dienerschaft, mit Ausnahme der in den §§ 24, 25, 26, 27, bezeichneten Kammerfrauen, Beschliesserin, Bediente und Leibkutscher, im Verhältnis der Größe ihres bisherigen Gehaltes vertheilt werden. Hier sage ich auch der ganzen Fürstlichen Dienerschaft, deren geleistete Dienste ich ebenso, wie die der obgenannten Diener, stets dankbar anerkannte, wiederholt meinen herzlichen Dank. Möge sie so wie alle, welche mir in meinem Leben je einen Dienst geleistet haben, Gott dafür mit zeitlichen und ewigen Gütern belohnen.
§29
Ferner bestimme ich eine jährliche Rente von 250 fl., zweihundertfünfzig Gulden, für die Fortbestehung der Krankenstiftung im Schwefelbade in Hechingen.
§30
Damit nach meinem Tode die Kleinkinderbewahr-Anstalt nach meinem Sinne fortbestehen möge, so will ich, daß die Statuten und die Leitung der Anstalt, wie bisher strenge gehandhabt werden. Nur die regierende Fürstin oder eine Prinzessin des Fürstlichen Hauses kann Vorsteherin der Anstalt sein. [...]
Zur Bestreitung der Kosten bestimme ich eine jährliche Rente von 2 000 fl., zweitausend Gulden, welche dem Oberleiter der Anstalt in monatlichen Raten zu übergeben sind.
Die Unterhaltung des Gebäudes der Kleinkinderbewahr- und Erziehungsanstalt, hat die Kammer übernommen. Die aber mit der Zeit etwa nöthig werdende Vergrößerung des Gebäudes oder bedeutende bauliche Abänderungen in und an demselben, so wie die Unterhaltung des Gartens, liegt jedoch der Anstalt ob.
Sollte daher die fragliche Vergrösserung oder Abänderung während meiner Lebenszeit noch nicht geschehen sein, so hat der Erbe nach vorgelegtem Plan und Gutachten, die dazu nothwendig gewordene Summe zu berichtigen, die aber 6 000 fl., sechstausend Gulden, nicht überschreiten darf. In dem Falle aber, daß die fragliche Vergrösserung oder Abänderung des Anstaltsgebäudes auch nicht während des Lebens vom Fürsten stattfinden sollte, so hat derselbe dafür zu sorgen, daß nach seinem Tode 6 000 fl., sechstausend Gulden, an den Oberleiter der Anstalt ausbezahlt werden, der diese Summe für den bezeichneten Zweck zum Besten der Anstalt sicher zum Kapital anzulegen hat.
Was von den 2 000 fl. jährlich erübrigt wird, soll sicher zum Nutzen der Anstalt angelegt werden. Dem Erben steht es frei, die 2 000 fl., die ich jährlich für die Anstalt bestimme, und welche Summe nie gemindert werden darf, als Zins fortzubezahlen, oder davon das Kapital von 50 000 fl., fünfzigtausend Gulden, auf einmal zu berichtigen. Sollte der Weisszeug nicht wie bisher besorgt werden können, so soll er nach dem vorhandenen Inventar der Anstalt übergeben werden.
§31
Ich bestimme die Zinsen von einem Kapital von 9 200 fl., neuntausend zweihundert Gulden, zu 4% zur Vertheilung von Brod und Fleisch an 12 Arme und Kranke der Stadt Hechingen. Die dazu sich qualificierenden Kranke und Arme werden von dem jedesmaligen Stadtpfarrer, Landesphysikus und Bürgermeister durch Stimmenmehrheit gewählt. Die Zinsen von obgedachtem Kapital von 9 200 fl. sind alljährlich an den jedesmaligen Stadtpfarrer zu bezahlen, der sie dem Bürgermeister zur Verrechnung übergeben wird. Jeder Arme oder Kranke erhält täglich 1/2 Pfund Fleisch und l Kr. Brod. Ein Kranker oder Armer kostet somit nach dem gegenwärtigen Fleischpreis mit dem Brod 5 Kr. und jährlich 30 fl. 25 Kr. In einem Jahr sind demnach für 12 Arme 365 fl., dreihundert fünf und sechzig Gulden zu verwenden. Das was von den Zinsen erübrigt wird, soll für ausserordentliche Fälle erspart werden. Der Bürgermeister hat eine genaue Gegenrechnung mit dem Fleischer und Bäcker zu führen, und die von ihm besorgte Rechnung sollen den jährlich in einer Session von obgenannten Personen revidiert werden.
§32
Ich bestimme ferner eine jährliche Rente von 3 000 fl., dreitausend Gulden, für folgende Stiftungen.
§38
Unter die Armen von Stadt und Land sollen nach meinem Tode 3 000 fl., dreitausend Gulden, durch die betreffenden Armen-Comissionen ausgetheilt werden, wobei die Hausarmen und arme Kranke besonders zu berücksichtigen sind.
§39
Um den jeweiligen Pfarrer von Hausen in seinen Geschäften zu erleichtern, und auch etwas zur Förderung der Seelsorge in dieser grossen Pfarrei beizutragen, vermache ich der Pfarrei Hausen ein Pfarreikapital von 12 000 fl., Zwölftausend Gulden, zur Begründung einer Hilfspriesterstelle, wofür in jeder Woche das eine Mal der Hr. Pfarrer, und das andere Mal der Hr. Vikar eine hl, Messe für die abgestorbenen Christgläubigen zu lesen verpflichtet werden soll.
§40
Zur Erbauung und Einrichtung eines Armenhauses für die Stadt Hechingen vermache ich ein Kapital von 20 000 fl., zwanzigtausend Gulden, damit in demselben den Armen der hiesigen Stadt erwärmte Wohnungen unter gehöriger Aufsicht angewiesen werden können.
§41
Zur Erbauung oder zum Ankauf eines neuen Gebäudes für das hiesige herrschaftliche Krankenspital, vermache ich die Summe von 15 000 fl., fünfzehntausend Gulden, und damit in demselben die Krankenpflege sowie die Führung des Hauswesens den barmherzigen Schwestern übertragen werden kann, bestimme ich eine weitere Summe von 10 000 fl., zehntausend Gulden, die zu diesem Ende auf ewige Zeiten zu Kapital angelegt, und aus dessen Zinserträgniss sodann die Sustentation der barmherzigen Schwestern bestritten werden soll. Bis zur Zeit aber, wo die benannten 15 000 fl., sowie besagte 10 000 fl., zu den bezeichneten Zwecken verwendet werden, sind dieselben sicher zu Kapital anzulegen und die verfallenen alljährlichen Zinsen wiederum zum Kapitalstock zu schlagen. Mit Vollziehung dieser meiner letzten Willensmeinung ist die hiesige herrschaftliche Krankenspitalverwaltung zu beauftragen.
§42
Ferner vermache ich der hiesigen Heiligenfabrik 5 000 fl., fünftausend Gulden, der Heiligenfabrik in Hausen und Thannheim je 500 fl., fünfhundert Gulden, der Beneficiumpflegschaft in Zimmern 300 fl., dreihundert Gulden, der Heiligenfabrik in Stein und Beuren je 200 fl., zweihundert Gulden, der Heiligenfabrik in Stetten und Holstein, Hörschwag, Burladingen, Gauselfingen, Killer, Jungingen, Schlatt, Rangendingen, Weilheim, Grosselfingen, Boll und Wilfingen je 100 fl., und der Heiligenfabrik in Bisingen und Starzeln je 50 fl., fünfzig Gulden, im Ganzen also den genannten Heiligenfabriken 8 000 fl., achttausend Gulden.
Dass Voranstehendes seinem ganzen Inhalte nach meine lezte Willensmeinung sei, beurkunde und bekräftige ich hiemit durch meine eigenhändige Unterzeichnung und Beidrückung meines Fürstlichen Insiegels, und indem ich sie dem hiesigen Appellationsgerichte zur Aufbewahrung übergebe.
Hechingen den 15. April 1847, Eugenie, regierende Fürstin von Hohenzollern-Hechingen, geborne Prinzessin von Leuchtenberg. (L. S.)